Digitalisierung in der Pflege voranbringen – Die Förderprogramme

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Die Covid-19-Pandemie fordert nach wie vor nachhaltige Verhaltensänderungen aller wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Bereiche. Das Gesundheitswesen und besonders die Pflege muss besonders ihr knappes Personal größtmöglich entlasten, um leistungsfähig zu bleiben. Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, der internen Kommunikation sowie von Fortbildungsformaten kann entscheidend dazu beitragen.

Die Corona-Krise erzwingt als „Brandbeschleuniger“ schnelleres Handeln. Denn intelligente Digitalisierungsmaßnahmen sparen nicht nur Zeit und Kosten. Sie erhöhen die Qualitätszeit am Pflegebett und entlasten die Pflegekräfte von nichtpflegerischen Tätigkeiten.

Finanzielle Förderung im Rahmen des PpSG

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), enthält finanzielle Fördermaßnahmen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die nach § 72 SGB XI zugelassen sind. Sie können z.B. einmalig mit einer Ko-Finanzierung von 40 Prozent für die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000 Euro Förderung rechnen, wenn mit den Neuerungen die Pflegefachkräfte nachweislich entlastet und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen verbessert werden.

Dabei können auch die Kosten für Online-Lernplattformen als förderfähig anerkannt werden.

Das Antragsverfahren

Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Bundesgesundheitsministerium die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erstellt:

Die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung ist förderfähig, sofern sie ab 1.1.2019 angeschafft wurde und hierfür Eigenmittel eingesetzt worden sind. Die Kosten zur Nutzung digitaler oder technischer Ausrüstung (z.B. Leasing-Vertrag) sind ebenfalls förderfähig. Der Förderantrag muss bis 31.12.2021 gestellt werden und kann für zukünftige Vorhaben mit einem Kostenvoranschlag und auch für bereits durchgeführte Maßnahmen mit einer Rechnung gestellt werden. Auch ein Sammelantrag eines Trägers für mehrere Pflegeeinrichtungen ist möglich.

Der Antrag ist an eine der Pflegesatzvereinbarung beteiligten Pflegekasse, deren Landesverband oder den Verband der Ersatzkassen in dem Bundesland zu richten, in dem die Pflegeeinrichtung zugelassen ist. Die im Bundesland zuständige Pflegekasse ist für die Bearbeitung, Bescheiderteilung und die Auszahlung zuständig. Sie erfolgt nach Vorlage der Nachweise über die verausgabten Mittel. Die zuständige Pflegekasse informiert die Landesverbande der Pflegekassen und den Verband der Privaten Krankenversicherung über die Bescheidung und die Höhe der Fördermittel. Unter „Fördermaßnahmen zur Digitalisierung“ findet man Informationen zur Antragstellung, Orientierungshilfen und den Antrag.

Attraktive Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen – eine Auswahl

Es gibt zahlreiche weitere Digitalisierungsförderprogramme von verschiedenen Anbietern und mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Der Paritätische Gesamtverband listet Bundes- und Landesprogramme auf. Hier lohnt ein Blick: Es gibt diverse Programme, die zur (Mit-)Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Wohlfahrt herangezogen werden können.

Förderprogramm der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat das Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ mit insgesamt zehn Millionen Euro aufgelegt. Gefördert werden Einrichtungen, die Mitglied in der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, wie z.B. der Caritas, dem Roten Kreuz, der Diakonie und weiteren sind.

Geld gibt’s für innovative technische Lösungen oder die Ausstattung der Einrichtung mit digitalen Produkten, die die Arbeit mit der Zielgruppe im Blick hat oder neue Arbeitsweisen zur Integration analoger und digitaler Technik integriert. Die Mittel von 95 Prozent müssen nicht zurück gezahlt werden. Eine Eigenbeteiligung von fünf Prozent der anerkennungsfähigen Kosten muss nachweislich gesichert sein. Die Bagatellgrenze der Förderung je Projekt beträgt 5.000 Euro. Es werden maximal 100.000 Euro je Projekt gefördert. Der Stiftungsrat kann über einen höheren Zuschussbetrag im Einzelfall entscheiden. Die Antragsfrist läuft nur noch bis zum 15.11.2020.

Der Krankenhausstrukturfonds

Aus den Mitteln des Krankenhausstrukturfonds (Strukturfonds) kann nach Verabschiedung des PpSG bis 2022 eine Förderung für die Verbesserung der Krankenhausversorgung abgerufen werden (§ 12a KHG und §§ 11-18 KHSFV). Aus dem Strukturfonds werden Mittel von 500 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. In der Krankenpflege werden die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten und die Bildung neuer telemedizinischer Netzwerkstrukturen mit Fördermitteln belohnt.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft die von den Ländern gestellten Förderanträge, entscheidet über die Bewilligung und zahlt die Mittel an die Länder aus. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder, eventuell gemeinsam mit der zu fördernden Einrichtung, mit nur noch 25 Prozent statt wie bisher 50 Prozent an den förderfähigen Kosten beteiligen.

Branchenunabhängige Fördertöpfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Digital Jetzt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ für den deutschen Mittelstand aufgesetzt. Denn immer noch haben 34 Prozent der mittelständischen Unternehmen keine Digitalkompetenzen, 54 Prozent sind nur durchschnittlich digitalisiert.

Die Förderanträge können ab 7.9.2020 dort online gestellt werden, Antragsschluss ist der 31.12.2023. Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen von 3 bis 499 Mitarbeitern, die Digitalisierungsvorhaben planen, z.B. Investitionen in Soft- oder Hardware und/oder Mitarbeiterqualifizierung, können die Mittel beantragen.

Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Projekt nicht begonnen und muss nach Bewilligung innerhalb zwölf Monaten umgesetzt sein. Das Programm fördert Investitionen z.B. für digitale Technologie (Modul1) und für die Qualifizierung der Mitarbeitenden (Modul 2). Es werden maximal 50.000 Euro pro Unternehmen ausgeschüttet. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen findet man hier.

Go digital

Auch das bereits eingeführte „Go digital“ Programm vom BMWi unterstützt KMUs branchenunabhängig in der Digitalisierung mit seinen drei Modulen: Digitalisierte Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit. Förderberechtigt sind Unternehmen unter 100 Beschäftigten, Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme darf höchstens 20 Millionen Euro betragen. Autorisierte Berater begleiten die Förderungsphase, sie ermitteln den Bedarf, entdecken Potentiale und planen die Realisierung.

Beratungsleistungen werden mit 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Es wird nur der Eigenanteil an das Beratungsunternehmen fällig. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten. Die Berater begleiten auch das Antragsverfahren.

Go Inno

Mit dem Fördertopf „go Inno“ fördert das BMWI die Innovationsberatung von KMUs. Die Rahmenbedingungen des Programms sind analog zu denen von „go digital“. Eine Kombination beider Programme ist nicht möglich.

BIG-Digital

Speziell für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in Brandenburg ist der finanziell potente Digitalisierungsgutschein BIG-Digital zu nennen. Dieser unterstützt die Unternehmen dabei, sich für das digitale Zeitalter fit zu machen. Er besteht aus den drei Modulen Beratung, Implementierung und Schulung.

Weitere Förderungsangebote für Digitalisierungsvorhaben

Die „foerderquelle“, eine Fördermittelberatung und Andreas Diehl, Blogger und Transformationscoach, listen zahlreiche bundes- und landesweite Zuschuss-Programme zur Förderung von Digitalisierung auf, die nach Bundesländern geordnet sind. Hier erhält man viele Informationen und gelangt über weiterführende Links zu den Anbietern.

Fazit

Die Digitalisierung in der Pflege birgt viele Chancen. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) formulierte 2019 zentrale Handlungsempfehlungen und -felder. Und es gibt derzeit viele wertvolle Fördermöglichkeiten – die Programme zu lesen, die dortigen Beratungstelefone anzuwählen und die Chance zu ergreifen lohnt sich: Für die Entlastung von Pflegenden und die Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen.

ist NGO erfahrene Kommunikationsexpertin mit Fokus Health Care / Medizin. Von 2007 – 2014 leitete sie die Kommunikation in der gefäßmedizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGA. Derzeit ist sie freiberuflich in Beratung und Text unterwegs. „New Work“ und digitale Strategien im Gesundheitswesen sind inhaltliche Interessen. Privat ist sie auf der Salsa Tanzfläche zu finden. Und wenn der Berg ruft, fährt sie Ski. Als klassisches Nordlicht liebt sie die frische Brise an der Nordsee.
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