Kursdetails
- Kursdauer: 30 Minuten
- RbP-Punkte: 1
- Fortbildungstyp: Fachfortbildung
- Geeignet für: Mitarbeitende in der ambulanten Pflege
Gesetzliche Beratungsbesuche kompetent umsetzen: Von der Terminplanung bis zur Dokumentation
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist in der häuslichen Versorgung kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht für Menschen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen. Für ambulante Dienste und beratende Pflegefachpersonen bedeutet das: verlässlich informieren, qualitätsgesichert begleiten, Fristen im Blick behalten und den Nachweis korrekt übermitteln.
Dieser ELearningKurs richtet sich an Mitarbeitende in der ambulanten Pflege, die Beratungsbesuche durchführen oder koordinieren. Sie erfahren kompakt und praxisnah, wie Sie Beratungseinsätze rechtssicher planen, strukturiert durchführen und professionell dokumentieren – damit die Versorgung zu Hause stabil bleibt und Leistungen nicht gekürzt werden.
Ob Erstbesuch nach Zuerkennung des Pflegegrades, Wiederholungsbesuch im Halbjahr/Quartal oder die Frage nach Videoberatung: Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die Fristen und Zuständigkeiten kennen, unterscheiden Beratungseinsatz und Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und begleiten pflegende Angehörige souverän. Beispiele aus dem Beratungsalltag zeigen typische Fragestellungen und geben konkrete Gesprächs und Dokumentationstipps.
Lernziele des Kurses
Nach Abschluss können Sie …
- erklären, was ein Beratungseinsatz ist und welche Ziele er verfolgt.
- Fristen sicher unterscheiden und den nächsten Termin korrekt zuordnen.
- Inhalte und Ablauf eines Beratungseinsatzes strukturiert darstellen.
- den Nachweis vollständig und datenschutzkonform ausfüllen und übermitteln.
- die Abgrenzung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nachvollziehbar erläutern.
Ressourcenorientierte Beratung zu Hause: Berechtigung, Durchführung und Nachweisverfahren
Der Kurs vermittelt die zentralen Bausteine für den erfolgreichen Beratungseinsatz in der Häuslichkeit. Sie klären, wer anspruchsberechtigt ist, wer den Einsatz durchführen darf, wie die Kosten getragen werden und wie der Nachweis an die Pflegekasse gelangt. Besonderes Augenmerk liegt auf einem empathischen, ressourcenorientierten Gespräch, das Sicherheit gibt und Unterstützungsangebote sichtbar macht – von Hilfsmitteln über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu Schulungen.
Gesetzliche Grundlagen & Rahmenbedingungen für den Beratungseinsatz
- 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet pflegebedürftige Menschen mit Pflegegeld ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungseinsätzen: halbjährlich bei Pflegegrad 2–3 und vierteljährlich bei Pflegegrad 4–5.
Der erste Beratungseinsatz findet grundsätzlich in der Häuslichkeit statt, jede zweite Beratung darf alternativ per Videokonferenz durchgeführt werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Durchführung übernehmen ausschließlich Pflegefachpersonen – hierzu zählen zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen sowie Pflegeberater*innen der Pflegekassen.
Die Kosten trägt die zuständige Pflegekasse, die Abrechnung erfolgt direkt. Der Nachweis wird auf dem vorgesehenen Kassen/GKVFormular dokumentiert und muss fristgerecht an die Pflegekasse übermittelt werden.
Ablauf & Gesprächsführung
Sie strukturieren Ihre Beratung: Erhebung der Situation von pflegebedürftiger Person und pflegender Person, fachliche Einschätzung durch die Beratungsperson, Ableitung passender Maßnahmen (z. B. Sturzprävention, Hilfsmittel, Anpassungen im Wohnumfeld), Information zu Angeboten wie Pflegestützpunkten, Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI und der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Abgrenzung zur Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist tiefergehend, kann unabhängig vom Pflegegrad in Anspruch genommen werden und wird von qualifizierten Pflegeberater*innen der Kassen organisiert. Der Beratungseinsatz hingegen dient primär der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und dem Erhalt des Pflegegeldes.
Beratungsqualität sichern: Gezielt Risiken erkennen und Entlastungen anregen
Ein guter Beratungseinsatz lebt von Klarheit, Empathie und Struktur. Sie trainieren, gezielt nach Stolpersteinen im Alltag zu fragen, typische Risiken (z. B. Stürze) zu erkennen und niedrigschwellige Entlastungen anzuregen – etwa Hilfsmittel, Ergotherapie, pflegerische Kniffe (Klett statt Schnürverschlüsse, verdickte Besteckgriffe, Teller mit Rand) oder kleine Wohnraumanpassungen (Teppichkanten reduzieren).
Gleichzeitig behalten Sie stets die rechtliche Seite im Blick: Welche Angaben müssen ins Formular? Wie dokumentiere ich die Einwilligung? Was ist zu tun, wenn die Datenübermittlung an die Kasse nicht gewünscht ist?
Das erwartet Sie in dem Kurs:
- Klare SchrittfürSchrittStruktur für Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Nachweises.
- Kompakter Rechtsüberblick inkl. Fristen, Zuständigkeiten und Abrechnung.
- Praxisnahe Gesprächsleitfäden und Checkpunkte für typische Risikosituationen zu Hause.
- Abgrenzung: Beratungseinsatz vs. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI verständlich erklärt.
Bringen Sie Ihre Beratungspraxis auf den neuesten Stand. Sichern Sie Qualität in der Häuslichkeit – und geben Sie Pflegepersonen bei jedem Besuch spürbar Orientierung.
FAQ
Häufige Fragen zu unserem Kurs
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Kurs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Vermittelt der Kurs, wer zur Beratung verpflichtet ist und in welchen Abständen Besuche stattfinden?
Ja. Die Fristen werden nach Pflegegrad erläutert, inklusive Besonderheiten beim Erst und Folgebesuch sowie der Option der Videoberatung.
Behandelt der Kurs die Ausfüllhilfe für den Nachweis und die datenschutzkonforme Übermittlung an die Pflegekasse?
Ja. Sie lernen, welche Angaben verpflichtend sind, wie Sie die Einwilligung dokumentieren und welche Übermittlungswege üblich sind.
Wird die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Kurs thematisiert?
Ja. Sie verstehen Zweck, Zielgruppe und Ablauf der Pflegeberatung und grenzen sie klar vom Beratungseinsatz ab.
Zeigt der Kurs die MDBegutachtung im Detail?
Nein. Die MDBegutachtung wird nur zur Abgrenzung erwähnt; im Fokus stehen Beratungseinsatz, Gesprächsführung und Nachweis.