Aus 27 mach 1 – Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kommt 

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Lesedauer: 5 Minuten

Vielleicht kennen Sie die Situation? Eine Pflegeassistentin aus Sachsen möchte in eine Einrichtung nach Bayern wechseln. Aber dort wird ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt und die dringend zu besetzende Stelle bleibt erst einmal wieder unbesetzt. 

27 unterschiedliche landesrechtliche Ausbildungen haben es Einrichtungen und Entscheider*innen nicht leicht gemacht, die Qualifikationen von Pflegehelfenden oder Pflegeassistent*innen einzuschätzen und sie länderübergreifend zu rekrutieren. 

Doch nach vielen Anläufen ist damit bald Schluss: Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat das Pflegefachassistenzgesetz final verabschiedet. Er hat damit den Weg frei gemacht für eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung, die ab dem 1. Januar 2027 die bisherigen 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungen ablösen wird. 

Was Sie über das neue Gesetz wissen sollten, welche Vorteile es bringt und wie sich der Pflegemarkt dadurch verändern wird, erfahren Sie in diesem Beitrag. Er gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes und einen praxisorientierten Ausblick, welche Herausforderungen und Chancen sich für die Pflege ergeben. 

Brauchen wir überhaupt ein Pflegefachassistenzgesetz? 

Ja, denn eine bundesweit einheitliche Pflegeassistenzausbildung garantiert nun dieselben Qualifikationen und Einsatzbereiche für Pflegeassistenzpersonen in ganz Deutschland (Staffler 2025). 

So sah es bisher aus:  

Unterschiedliche Ausbildungsinhalte, bürokratische Probleme bei der Anerkennung der unterschiedlichen Qualifikationen und eine dadurch erschwerte Mobilität von Pflegenden prägte lange die Realität von Pflegehelfenden beziehungsweise Pflegeassistent*innen. Und dass nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten haben (Bundesregierung 2025), förderte die Attraktivität der Ausbildung zu einem Beruf, der in der Pflege dringend benötigt wird, ebenfalls nicht. 

Denn der Bedarf an Pflegeassistent*innen steigt, weil auch der Pflegebedarf in Deutschland steigt. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird nach Prognosen bis 2055 um rund 1,8 Millionen auf etwa 6,8 Millionen wachsen (Deutscher Bundestag 2024). Gleichzeitig zeigen Studien, dass viele pflegefachliche Tätigkeiten immer noch von Pflegefachpersonen übernommen werden, obwohl sie auch von Assistenzpersonen übernommen werden könnten – gäbe es sie denn in ausreichender Zahl (Jürgensen 2025).  

Um Fachkräfte also nachhaltig zu entlasten, eine bundesweite Mobilität von Pflegeassistent*innen zu ermöglichen und den Personalmix in Pflegeeinrichtungen gezielter zu gestalten, brauchte es eine länderübergreifende Lösung. Diese wurde mit der neuen bundesweiten Pflegefachassistenzausbildung geschaffen, denn sie garantiert erstmals ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil, das in allen 16 Bundesländern gilt. 

Was regelt das Gesetzt denn ganz konkret? 

Ziel des Pflegefachassistenzgesetzes ist es, sowohl ein bundesweit einheitliches Berufsprofil zu schaffen, als auch die Attraktivität des Berufes zu steigern. Dazu regelt es folgende Eckpunkte: 

Ausbildungsdauer 

Die Pflegefachassistenzausbildung ist generalistisch ausgerichtet und dauert in der Regel 18 Monate in Vollzeit beziehungsweise 36 Monate in Teilzeit. Bei entsprechender Berufserfahrung in der Pflege kann die Ausbildung außerdem verkürzt werden. Bei besonders langjährig in der Pflege Beschäftigten kann die praktische Ausbildung sogar entfallen und auf einen Kurs von 320 Stunden zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung reduziert werden (Deutscher Bundestag 2025). 

Ausbildungsvoraussetzungen 

Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Der Zugang ist jedoch auch ohne formalen Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose zum erfolgreichen Abschluss stellt.  

Einsatzorte 

Die praktische Ausbildung erfolgt generalistisch und umfasst Einsätze in den drei wichtigsten Versorgungsbereichen: 

  • stationäre Langzeitpflege 
  • ambulante Langzeitpflege  
  • stationäre Akutpflege  

(BMBFSFJ 2025) 

Das heißt, nach ihrem Abschluss können Pflegeassistent*innen bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten (Bundesregierung 2025). 

Ausbildungsvergütung 

Alle Auszubildenden erhalten während der Ausbildungszeit eine Ausbildungsvergütung. Das ist eine Neuerung, die bisher nur für etwa die Hälfte der Auszubildenden galt (Bundesregierung 2025). 

Weiterbildung und Karriere 

Und auch für die weitere berufliche Entwicklung eröffnet das neue Pflegeassistenzgesetz Möglichkeiten. Nach abgeschlossener Ausbildung kann sich, wer möchte, auch ohne entsprechenden Schulabschluss zur Pflegefachperson weiterqualifizieren.  

Das neue Pflegeassistenzgesetz … 

ermöglicht zukünftigen Pflegeassistent*innen größtmögliche Flexibilität 

  • in der Ausbildungsdauer, 
  • dem Arbeitsort, 
  • dem Arbeitsbereich und  
  • der beruflichen Weiterentwicklung. 

Absolvent*innen können deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen arbeiten und haben die Möglichkeit, eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson anzuschließen, mit anschließender Option auf ein Pflegestudium auf Bachelor-Niveau. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege – von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur Hochschul-Qualifikation. 

Das hört sich gut an für die zukünftigen Pflegeassistent*innen – aber was bedeutet das für Pflegefachpersonen?  

Das Gesetz schafft die Grundlage für einen neuen Qualifikationsmix mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachassistenzpersonen und Pflegefachpersonen. Damit werden zunächst auf organisatorischer Ebene die Einrichtungen entlastet, weil Aufgaben gezielter und damit effizienter verteilt werden können. Doch auch auf individueller Ebene wirkt das neue Gesetz. Pflegefachpersonen werden deutlich entlastet, wenn Pflegeassistent*innen zukünftig vermehrt Aufgaben übernehmen können, die bislang von Pflegefachpersonen erledigen werden, auch wenn sie von Assistenzpersonen durchgeführt werden könnten. 

Um diese Aufgaben künftig besser identifizieren zu können, werden die Aufgabenfelder unterschieden in „komplexe“ und „nicht-komplexe“ Pflegesituationen. Während Pflegefachassistent*innen selbstständig Aufgaben zur Durchführung von Pflegemaßnahmen in „nicht komplexen Pflegesituationen“ übernehmen, können sich Pflegefachpersonen auf komplexeren Pflegesituationen und die Steuerung des Pflegeprozesses konzentrieren (Jürgensen 2025).  

Diese Aufgabenverteilung ist nicht nur effizienter und spart Ressourcen, sie bietet beruflich Pflegenden auch klar abgegrenzte Verantwortlichkeiten und erhöht damit die Sicherheit bei der täglichen Arbeit. 

Wie können sich Einrichtungen auf das neue Gesetz vorbereiten? 

Auch wenn das neue Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, sollten Entscheider*innen in Einrichtungen, Schulen oder Verbänden bereits jetzt proaktiv auf die anstehenden Änderungen reagieren, z. B. indem sie … 

  • Schulungs- und Ausbildungsplanung frühzeitig anpassen: Prüfen Sie, wie Ihre Pflegeschule oder Ihre Einrichtung die neuen Ausbildungsgänge aufnehmen kann. Praxisanleitende sind der Schlüssel zum Ausbildungserfolg. Prüfen Sie, welche Ihrer Pflegefachpersonen die erforderliche 300-Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation bereits besitzen oder noch erwerben müssen. Planen Sie die jährlichen 24 Stunden Fortbildung für Ihre Praxisanleitenden ein. 
  • … Kompetenzprofile überarbeiten: Analysieren Sie bereits jetzt Ihren Personalmix und identifizieren Sie, welche Aufgaben zukünftig von Pflegefachassistenzpersonen übernommen werden können. Schaffen Sie Klarheit darüber, wie der Einsatz- und Verantwortungsbereich abgegrenzt wird. 
  • … Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilungen überprüfen: Definieren Sie transparent, welche pflegerischen Interventionen bei Ihren Bewohner*innen, Klient*innnen oder Patient*innen anfallen und wer diese zukünftig übernimmt. Eine strukturierte Bedarfsermittlung bildet das Grundgerüst für die veränderte Arbeitsorganisation. So schaffen Sie Klarheit über Zuständigkeiten und nutzen die Potenziale der neuen Qualifikationsstufe. 
  • … Kooperationen zwischen Schulen und Praxiseinrichtungen fördern: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in allen drei Versorgungsbereichen. Wenn Ihre Einrichtung nicht alle Bereiche abdeckt, knüpfen Sie jetzt Kooperationen mit anderen Trägern, um Ihren Auszubildenden die erforderlichen Einsätze ermöglichen zu können. Ausbildungsverbände bieten sich hier besonders an. 
  • … Aufstiegsmöglichkeiten kommunizieren: Auszubildende zur Pflegefachassistenz sollen informiert werden, welche Qualifizierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bestehen (z. B. zur Pflegefachperson). 
  • Change-Management in der Praxis betreiben: Assistenzpersonen, Pflegefachpersonen und Leitungsteams müssen auf die neue Struktur vorbereitet werden. Dazu sind Rollenklärung, Schulungen und eine transparente Kommunikation essenziell. 
  • eine Finanz- und Ressourcenplanung vornehmen: Setzen Sie sich zeitnah mit den zuständigen Stellen in Verbindung und klären Sie die Modalitäten für Ihre Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei der Pflegefachpersonenausbildung gemäß Pflegeberufegesetz. 
  • die Übergangsphase gestalten: Nutzen Sie die Zeit bis 2027 als Chance, Bewährtes zu evaluieren, Ausbildungen anzupassen und Abläufe zu optimieren, bevor das neue System vollständig greift. 

Fazit 

Für Sie als Entscheider*in und Fachkraft im Gesundheits- und Pflegebereich ist klar: Das Pflegefachassistenzgesetz markiert einen zentralen Baustein der Pflegereform und bietet Chancen, Ausbildung, Personalstruktur und Mobilität in der Pflege zukunftsfähig zu gestalten. Gleichzeitig heißt Gesetzgebung nicht automatisch sofortige Umsetzung – der Übergang bis 2027 erfordert strategisches Handeln, lokale Anpassung und ein gutes Change-Management. Wer früh vorbereitet ist, profitiert durch qualifizierte Assistenzkräfte, klar definierte Rollen, flache Aufstiegspfade und eine Entlastung der Pflegefachpersonen. 

Gestalten Sie diesen wichtigen Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung Ihres Personalbedarfs aktiv mit und bringen Sie Ihre Perspektive als Entscheidungsträger*in oder Pflegefachperson ein. 

Quellen 

Bundesregierung (2025): Pflege stärken, Nachwuchs gewinnen. Bundesrat stimmt Pflegefachassistenzgesetz zu, verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pflegefachassistenzgesetz-2374930 [online, zuletzt abgerufen am 4.11. 2025]. 

Deutscher Bundestag (2024): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013634.pdf?utm_source=chatgpt.com [online, zuletzt abgerufen am 4.11.2025]. 

Jürgensen, A. (2025): Pflegefachassistenz – bald ein neuer bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf, verfügbar unter: https://www.bwp-zeitschrift.de/dienst/publikationen/download/20161 [online, zuletzt abgerufen am 4.11.2025]. 

Staffler, K. (2025): Pflege zukunftsfest machen: Bundesregierung erweitert die Kompetenzen von Pflegekräften und harmonisiert die Pflegefachassistenzausbildung. Pressemitteilung 5 vom 06.08.2025, verfügbar unter: https://www.pflegebevollmaechtigte.de/aktuelles-details/pflege-zukunftsfest-machen-bundesregierung-erweitert-die-kompetenzen-von-pflegekraeften-und-harmonisiert-die-pflegefachassistenzausbildung.html?file=files/upload/pressemitteilungen/2025-08-06%20PM%205%20Kompetenzen.pdf&cid=1066 [online, zuletzt abgerufen am 4.11.2025]. 

 

war als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin vorwiegend auf der interdisziplinären Intensivstation tätig. Sie hat einen Master in Public Health von der University of Liverpool und gehört seit März 2022 als Fachautorin für interaktive E-Learning-Kurse zum Relias-Team.
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