Delegation als Hebel: handlungsfähig trotz Fachkräftemangel
Die Delegation von behandlungspflegerischen Tätigkeiten an Pflegehilfspersonal ist in der Praxis für viele Einrichtungen ein Hebel, um auch im Rahmen des Fachkräftemangels die Versorgung zu sicherzustellen.
Konkret geht es um Maßnahmen, die im Alltag scheinbar routinemäßig erledigt werden, wie z. B. Blutdruck oder Blutzucker messen, Insulin spritzen, Medikamentengaben und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Maßnahmen gehören zur ärztlich angeordneten Behandlungspflege, die von Pflegenden ausgeführt wird. Grundsätzlich dürfen sie nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die durch ihren Berufsabschluss formal dafür qualifiziert sind (vgl. PflBG § 5 Abs. 3 Nr. 2).
Jedoch: Bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen können, unter klar definierten Voraussetzungen, auch von Pflegehelfenden übernommen werden. Das geht in der Praxis auf Basis der materiellen Qualifikation.
Formale vs. materielle Qualifikation: was zählt?
Um eine behandlungspflegerische Aufgabe übernehmen zu können, werden 2 Qualifikationsformen unterschieden: die formale und die materielle Qualifikation.
Die formale Qualifikation liegt vor, wenn eine Pflegefachperson einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss besitzt und diesen per Zeugnis belegen kann.
Die materielle Qualifikation wird durch Fortbildung, strukturierte Anleitung und praktische Ausführung unter fachlicher Abnahme erworben. Sie bestätigt die sichere Beherrschung einer spezifischen Tätigkeit. Liegt dieser Nachweis für bestimmte behandlungspflegerische Aufgaben vor, darf die Einrichtung den delegierbaren Handlungsspielraum von Pflegehilfspersonen erweitern.
Dabei ist es wichtig, sich an die strukturellen Anforderungen des Delegationsprozesses zu halten. Zwar ist die Delegation von Behandlungspflegerischen Tätigkeiten und deren Umfang in jedem Bundesland eigenständig geregelt, dennoch gibt es einige Eckpunkte, die in allen Fällen Anwendung finden.
Relias digitalisiert den Workflow rund um die Delegation
Mit dem Delegations-Tool bildet Relias für die am häufigsten delegierten behandlungspflegerischen Tätigkeiten Prozesspfade ab, die digital unterstützt durchlaufen werden können. So werden die einzelnen Schritte der Delegation organisierbar und dokumentierbar in einem konsistenten, digitalen Prozess. Dieser umfasst sowohl die Vermittlung der theoretischen Inhalte als auch die Anleitungssituation und die praktische Demonstration. Mit nur einem Klick wird der Prozess aufgesetzt und jeder Prozessschritt sicher dokumentiert.
So werden die beteiligten Mitarbeitenden, meist eine administrierende Person, eine anleitende Pflegefachperson und die Pflegehilfsperson, sicher durch die einzelnen Schritte im Prozess geleitet, z. B.:
- Verantwortliche Pflegefachperson: prüft Eignung, verantwortet Anleitung/Übung, nimmt die Demonstration ab
- Pflegehilfsperson: absolviert Theorie via E-Learning, übt, demonstriert, bestätigt eigenverantwortlich die sichere Durchführung
- Einrichtungsleitung/Führungskraft: definiert delegierbare Tätigkeiten, verankert die Überprüfungen und dazugehörige Intervalle
Weitere Informationen zum Delegations-Tool von Relias finden Sie HIER.
Der Delegationsprozess im Alltag: Schritt für Schritt
Schritt 1: Tätigkeit auswählen
Administrator*innen definieren die delegierbaren Tätigkeiten gemäß den Vorgaben Ihres Bundeslandes und internen Vorgaben. Typische Beispiele sind Blutzuckermessung, subkutane Injektion, Messen der Vitalwerte oder Inhalation. Das Tool von Relias bildet jede Tätigkeit als klaren Prozesspfad ab.
Schritt 2: Theorie absolvieren
Pflegehilfspersonen starten mit hochwertigen Relias-E-Learning-Modulen in den Qualifizierungsprozess. Hier werden in E-Learningkursen Inhalte zur Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Risiken vermittelt – oft mit Unterstützung von kurzen Videos, bei denen einer Erfahrenen Fachkraft über die Schulter geschaut werden kann.
Schritt 3: Anleitung & Übung
Die Pflegefachperson zeigt, wie die entsprechende Handlung korrekt durchgeführt wird und die Pflegehilfsperson übt die Tätigkeit unter Aufsicht. All dies wird digital unterstützt und dokumentiert: Die Terminierung der Beobachtungs- und Anleitungssituation in der Praxis und die Ergebniserfassung erfolgen strukturiert im Tool – inklusive Übersicht zu Zuständigkeiten und Status. So ist jederzeit klar, welcher Prozessschritt der nächste ist und wer was zu tun hat – und alles wird sicher und automatisiert dokumentiert.
Schritt 4: Praktische Demonstration
Sobald die erlernte behandlungspflegerische Tätigkeit sitzt, überzeugt sich die verantwortliche Pflegefachperson davon, dass die Durchführung von der Pflegehilfsperson sicher beherrscht wird. Das Delegations-Tool von Relias unterstützt auch in diesem Schritt bei der Organisation und erledigt die erforderliche Dokumentation digital.
Ergebnis: Exportierbare Nachweise und Reports
Alle relevanten Nachweise stehen digital an einem Ort für Prüfungen und interne Audits zur Verfügung. In vielen Einrichtungen werden diese Nachweise bisher noch in Ordnern abgeheftet und müssen mühsam herausgesucht werden, wenn z. B. das Thema Delegation bei einer Prüfung aufkommt. Mit Relias entfällt die Suche nach Delegationsdokumenten in den Akten, da alle Nachweise digital gespeichert sind.
Vielfalt der Regeln, Einheit im Prozess
Ob eine Delegation von behandlungspflegerischen Tätigkeiten auf Pflegehilfspersonen möglich ist und in Prüfungen Bestand hat, hängt vom konkreten Tätigkeitsprofil der am Prozess beteiligten Personen und von den bundeslandspezifischen Regelungen ab. Hierbei gibt es in manchen Bundesländern konkrete Leitfäden, die dokumentierte Unterweisungen mit definierten Inhalten der Qualifikation und geeignete Intervalle zur Aktualisierung vorschreiben.
In anderen Bundesländern ist der Prozess hingegen weniger stark reguliert, trotzdem müssen auch hier die einzelnen Prozessschritte organisiert, durchgeführt und dokumentiert werden.
Wichtig: So wie es keinen bundesweit einheitlichen Prozess gibt, so existiert auch keine bundesweit einheitliche Liste delegierbarer Tätigkeiten. Daher braucht es ein Werkzeug, das die verschiedenen Vorgaben präzise operationalisiert, statt pauschale Freigaben zu suggerieren – genau diese Lücke schließt das Tool zur Delegation von Behandlungspflege von Relias.
Einfluss auf Pflegequalität
Die standardisierte Durchführung und digital klar dokumentierten Skills erhöhen die Zugänglichkeit, Sicherheit und Verlässlichkeit bei der Delegation von behandlungspflegerischen Maßnahmen an Pflegehilfspersonal. Es ist jederzeit einsehbar und sauber dokumentiert, wer was kann. Eine gute Grundlage, um dafür zu sorgen, dass Teams sicher arbeiten und die Versorgung gezielt organisieren können. Der Handlungsspielraum von Pflegehelfenden kann auf diese bedarfsgerecht, gezielt und verlässlich erweitert werden. Das bedeutet Motivation für die Pflegehelfenden und Entlastung für die Pflegefachpersonen bei gleichbleibender Pflegequalität.
Praxisnutzen der digitalen Begleitung auf einen Blick
- Regelkonforme Delegation: Die Materielle Qualifikation wird konsistent aufgebaut, bewertet und dokumentiert.
- Echtzeit-Sichtbarkeit: Ein Blick ins Tool beantwortet die operativen Kernfragen „Wer steht wo im Prozess und darf was – und bis wann?“
- Aufwandsreduktion: Automatisierte und digitale Workflows statt Zettelwirtschaft
- Qualitätssicherung: Erinnerungen an erneute Prüfungen und standardisierte Beobachtungsschemata verhindern den „Verfall“ von Qualifikationsnachweisen.
- Skalierbarkeit: Einfacher Start auf Knopfdruck, automatisierte Prozessschritte, passende Inhalte und digitale Dokumentation machen schnelle materielle Qualifikation auch in hoher Zahl möglich.
Compliance-Hinweis
Beachten Sie, dass der Umfang an Tätigkeiten, der auf diese Weise delegiert werden kann abhängig von Rahmenverträgen und Landesregelungen zur Übernahme von behandlungspflegerischen Tätigkeiten ist. Informieren Sie sich im Zweifel bei der für Sie zuständigen Behörde und beachten Sie die Regelungen und Vereinbarungen zu Tätigkeiten, deren Durchführung Pflegefachpersonen oder ärztlichem Personal vorbehalten ist.
So erhalten auch Sie Zugang
Relias macht Delegation planbar, sicher und messbar – als durchgängigen Prozess statt als lose Zettelsammlung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Delegations-Tool von Relias.
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Quellenverzeichnis
Krampen, R./Oppermann, A. (2020): Leitlinie zur Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen in stationären Einrichtungen der Altenpflege. Regierungspräsidium Gießen [online, zuletzt abgerufen am 05.11.2025].
MDS – Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (2020): Grundlagen der Qualitätsprüfung nach den §§ 114 ff SGB XI [online, zuletzt abgerufen am 05.11.2025].
MD – Medizinischer Dienst Bayern (2023): Welche Tätigkeiten dürfen ungelernte Pflegehilfskräfte ausüben? [online, zuletzt abgerufen am 05.11.2025].
PflBG – Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist [online, zuletzt abgerufen am 05.11.2025].
