Ab November gibt es eine neue Qualitätsberechnung zunächst für stationäre Pflegeeinrichtungen. Das heutige Modell basiert auf der Gesetzgebung der Jahre 2007 und 2008. Was als verlässliche Orientierung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige gedacht war, geriet zum Wettbewerb um Bestnoten. Eine objektive Beurteilung der Einrichtungen ist schwer – das Bewertungssystem gilt schon länger als reformbedürftig.
Die aktuelle Pflegebewertung
Seit 2009 werden Schulnoten für die Pflegequalität von Heimen gegeben und öffentlich gemacht. Damals war das ein Fortschritt, denn bis dahin konnte man nirgends nachlesen, wie gut oder schlecht eine Einrichtung arbeitet. Nicht einmal die Heimbewohner selbst durften die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) einsehen. Seitdem stehen die Pflegenoten öffentlich zugänglich auf mehreren Portalen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Ansicht. Für die Erstellung der Pflegenoten hatten sich die Verantwortlichen seinerzeit auf verbindliche Kriterien geeinigt. Bei den Pflegeheimen kam man auf insgesamt 82 Kriterien. 64 davon werden durch den MDK überprüft und 18 durch eine Kundenbefragung ermittelt. Für ambulante Pflegedienste gibt es 49 Kriterien, von denen 37 durch den MDK direkt ermittelt werden und zwölf durch Befragungen.
Bis 2017 sollten die Pflegenoten bereits durch eine einfachere und aussagekräftigere Qualitätsberechnung ersetzt worden sein, aber die Selbstverwaltungsgremien scheiterten immer wieder an Uneinigkeit.
Grünes Licht für die Reform der Qualitätsindikatoren in 2019
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, nahm im Zuge der Debatten die Heimbetreiber in die Pflicht und forderte mehr Engagement auch bei den neuen Qualitätsindikatoren für die stationäre Pflege. Viele stünden bei den nötigen Reformen auf der Bremse – seit Jahren ringen Heimbetreiber und Krankenkassen um ein neues Berechnungsmodell für die Pflegequalität, bislang erfolglos. Wenn sie sich in Kürze nicht einigen würden, werde das Bundesgesundheitsministerium handeln.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die Qualitätssicherung in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege neu organisiert. Dazu wurde 2016 der „Qualitätsausschuss Pflege“ gebildet. Der Ausschuss ist mit sieben Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung, einem Vertreter der privaten Krankenversicherung, einem Vertreter der Sozialhilfe und einem Vertreter des Städte- und Landkreistages sowie mit zehn Vertretern der Pflege besetzt. Können sich die 20 Mitglieder des Qualitätsausschusses nicht einigen, werden ein unparteiischer Vorsitzender und zwei unparteiische Mitglieder angerufen. Sie sind stimmberechtigt – entschieden wird mehrheitlich.
Damit hat man den „Geburtsfehler“ der alten Reform beseitigt und das Gremium handlungsfähiger gemacht. Am 19.3. dieses Jahres hat das Gremium auf diesem Wege Einzelheiten zu den neuen Qualitätsindikatoren für die Pflege beschlossen. Damit steht fest, in welcher Form sich Pflegebedürftige und deren Angehörige künftig über die Qualität von stationären Pflegeeinrichtungen informieren können. Die neuen Prüfungen sollen im November dieses Jahres beginnen, bis Ende 2020 sollen alle Heime geprüft werden.
Die neuen Qualitätsbewertungen – Mehrwert für Patienten und Angehörige
Zukünftig soll geprüft und dargestellt werden, wie gut die Pflege wirklich ist. Ziel der neuen Berechnung ist es, ein effizientes System der Qualitätssicherung zu installieren, erläutert Dr. Klaus Wingenfeld, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW). Das IPW entwickelte das neue Konzept für die neue Qualitätsbeurteilung in der stationären Pflege zusammen mit dem Aqua-Institut. Es wird z. B. künftig für die Heime keine Gesamtnoten mehr geben. Im Zentrum der Bewertung steht die Situation des Pflegebedürftigen.
Die Heime sollen ihre Ergebnisse für alle Bewohner selbst aufschreiben, die Heimaufsichtsbehörden und der MDK kontrollieren wie bisher mit Stichproben als externe Instanzen. Allgemeine Informationen werden ergänzt, z. B.: Gibt es ein Gedächtnistraining und Angebote für Demenzpatienten, ist W-LAN vorhanden, wie sind Verkehrsanbindungen oder sind Haustiere erlaubt. Die Prüfergebnisse sollen auf den Internetseiten der Pflegekassen veröffentlicht und mit denen anderer Einrichtungen verglichen werden.
Wichtige Kriterien für die zukünftige Bewertung
Künftig sollen folgende Qualitätsmerkmale – in Form von sogenannten Qualitätsindikatoren – stärker erfasst werden:
- Ernährung und Körperpflege
- Wundversorgung
- Personalausstattung der Einrichtung
- Erreichbarkeit der Pflegekräfte im Alltag
- Maßnahmen zum Erhalt der Mobilität und Selbständigkeit / Sturzvermeidung
- Notfallversorgung
- Behandlungspflege
- Fachärztliche Versorgung
- Verlässliche Gabe von Medikamenten
Kritik an der aktuellen Qualitätsberechnung
Zwar werden derzeit zahlreiche Daten erfasst, doch mehr Transparenz über die Qualität wurde nicht erreicht. Viele Kriterien sind wenig aussagefähig, wie z. B. die Lesbarkeit des Speiseplans oder die Entdeckung von Ernährungsrisiken, „was ja wenig aussagt, wenn man nicht weiß, ob dann auch entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden. Und dadurch werden heutzutage mit solchen nicht so wichtigen Punkten gute Noten erzielt. Und die relevanten Punkte wie zum Beispiel eine schlechte Ernährungsversorgung, die schlägt nicht in die Gesamtnote, also Pflegenote durch.“, so Dr. Peter Pick vom MDK.
Da die schlechteren Einzelnoten mit besseren Noten verrechnet und zu einer Gesamtnote der Einrichtung zusammengefasst werden, zeigt sich darin ein geschöntes Bild einer Republik mit durchweg „sehr guten“ Pflegeeinrichtungen – Qualitätsdefizite bleiben unsichtbar. Bestnoten werden zur Pflicht und zum Marketinginstrument. Denn natürlich möchte jede Einrichtung eine Eins vor dem Komma im Foyer hängen haben. Längst machen sich die Einrichtungen daher fit für die anstehende MDK-Prüfung, zur Not wird geklagt, um eine vermeintlich schlechte Bewertung zu korrigieren. Die fehlenden Bewertungen im Netz sind ausstehende Urteile, stellt Elisabeth Scharfenberg für Bündnis90/Die Grünen fest.
Auch kranken die Bewertungen daran, dass einfließt, ob ordentlich dokumentiert wurde. So kommt es zu den zum Teil hohen Abweichungen zwischen Note und Realität – wie die Pflege tatsächlich ist, wird weniger erfasst.
Es wurde 2009 ein Bewertungssystem installiert, das keinem Player wehtun sollte und hier liegt ein Systemfehler laut Gernot Kiefer vom GKV Spitzenverband anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 20. Mai (siehe Sitzungsprotokoll, Seite 4 von 14): Das aktuelle Berechnungsmodell wurde von 14 Verbänden und Organisationen vereinbart. Auf der einen Seite sitzen Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste, deren Leistung benotet wird. Auf der anderen Seite stehen die Kostenträger, die Krankenkassen. Alle mussten dem Ergebnis zustimmen – strittige Punkte endeten oft im Patt.
Die neuen Qualitätsindikatoren – Nachbesserungen erwünscht
Die meisten Experten sind sich einig, dass die Änderungen einen Schritt in die richtige Richtung sind. Kritik gibt es für die neue Regelung, dass Besuche des MDK einen Tag vorher angekündigt werden müssen. Einige bezweifeln, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit der kommenden Informationsfülle zurechtkommen. Eine schnelle Vergleichbarkeit der Einrichtungen sei so nicht möglich, und die neuen Bewertungen hätten deshalb keinen echten Mehrwert. Dies sei aber das oberste Ziel des Gesetzgebers gewesen.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, plädiert z. B. weiterhin für eine Gesamtnote und fordert pflegerelevante K.O.-Kriterien: Gäbe es etwa in der Schmerztherapie oder bei der Verhinderung von Wundgeschwüren Defizite, dürften die Heime es nicht in eine gute Kategorie schaffen.
Klar ist, dass keine der Regelungen wirksam werden wird, wenn nicht qualifiziertes Pflegepersonal vorgehalten werden kann. Wo Personal fehlt, können bessere Qualitätsstandards nicht umgesetzt werden, weil sie oft personalintensiver sind.
E-Learning, z. B. für Expertenstandards, hilft dabei, die Pflegequalität zu sichern. Außerdem sparen Ihnen automatisierte Abläufe Zeit und Kosten. Wie genau? Das erklären Ihnen unsere Kollegen gern. Reservieren Sie sich einen unverbindlichen Telefontermin.
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