Was bedeutet das für Mitarbeiter und Pflegebedürftige?
Maschinen stehen in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern hinter fast jeder Tür. Sie helfen bei der Diagnose, Pflege oder Behandlung, sind raffiniert, oft elegant gestaltet und manchmal teurer als ein Luxuswagen. Was in ihrem Gehäuse geschieht, wissen die wenigsten der Mitarbeiter genau, die sie bedienen. Daher erzeugen die Maschinen Respekt. Im Fall von Röntgenapparaten und anderen Geräten, die bildgebenden Verfahren dienen, sind die Vorsicht und die Ehrfurcht gerechtfertigt, denn die abgegebenen Strahlen sind teils gefährlich.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat nun die Dosisvorgaben für Röntgenaufnahmen und Computertomographien (CT) gesenkt. Der Grund dafür liegt vor allem in einer verbesserten Effizienz der eingesetzten Technik. So wie im privaten Bereich die analogen Fotoapparate aus den achtziger Jahren erst durch Digitalkameras, dann zunehmend durch Handykameras verdrängt wurden, so sind auch in der Medizin die optischen und bildgebenden Apparaturen viel leistungsfähiger geworden. Daher muss nun nicht mehr mit Strahlenkanonen auf Spatzen geschossen werden.
Die Anpassung der Dosisvorgaben hat Auswirkungen für Patienten, aber auch für Mitarbeiter, die mit diesen Geräten zu tun haben. Um sie einschätzen zu können, werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf den Vorgang des Röntgens.
Was geschieht beim Röntgen überhaupt?
Die ionisierende Strahlung, die beim Röntgen und bei CT kontrolliert eingesetzt wird, tritt auch beim radioaktiven Zerfall auf, dessen zerstörerische Wirkung sich in Fukushima so tragisch zeigte. Andererseits hat Röntgenstrahlung viele Gemeinsamkeiten mit dem Licht, ohne das auf der Erde kein Leben möglich wäre. Beide haben die Form von elektromagnetischen Wellen.
Beim Einschalten einer Glühbirne entsteht im minimalen Ausmaß ebenfalls ionisierende Strahlung, nämlich die für Menschen nicht sichtbare UV-Strahlung. Das ist harmlos, denn unsere gesamte Atmosphäre ist etwa aufgrund der kosmischen Strahlung von ionisierender Strahlung durchsetzt. Das Leben und auch die Menschheit haben sich daran angepasst wie an die Schwerkraft.
Die Dosis wird in Millisievert (mSv) gemessen. Dies sind einige Referenzwerte, die das BfS angibt:
- 0,01–0,03 mSv: Röntgenaufnahme des Brustkorbs
- 0,1 mSv: Flug von Deutschland nach Japan „durch Höhenstrahlung“
- 2–3 mSv: jährliche Dosis aus natürlichen Quellen
- 10–20 mSv: Dosis während einer Ganzkörper-Computertomographie
- 20 mSv: Grenzwert „für beruflich strahlenexponierte Personen“ z. B. in der Medizin, gilt nicht für Schwangere
- > 8000 mSv: geringe Überlebenschancen bei kurzfristiger Exposition
Strahlung kann Gene verändern und Krebs auslösen
Beim Röntgen und bei der CT wird aber Strahlung eingesetzt, die hoch dosiert und sehr energiereich ist. Strahlen dringen in den menschlichen Körper ein und werden dort unterschiedlich stark absorbiert. So lassen Knochen nur wenige dieser Wellen hindurch und erzeugen auf dem Bild sozusagen Schatten.
Durch die hohe Energie werden in den Atomen und Molekülen des Körpers als unerwünschter Nebeneffekt Elektronen freigesetzt. Die Atome werden somit zu Ionen und sind elektrisch positiv geladen. Betroffene Zellen können oft heilen oder zumindest frühzeitig, aber wie vorgesehen absterben, doch manchmal stecken sie stattdessen gewissermaßen angrenzendes Gewebe an. Gene können sich verändern, Krebs und Leukämie entstehen.
Andererseits hat sich die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten nur entwickeln können, weil sich das Genmaterial immer wieder veränderte. Das große Experimentallabor Erde, das den Menschen hervorgebracht hat, wäre ohne die Strahlung, die von Stoffen ausgeht oder aus dem Weltall kommt, wohl bei Weitem nicht so effektiv gewesen. Die Evolution erlaubt es uns Menschen heute hoffentlich, klug mit gefährlichen Strahlenquellen umzugehen.
Kein Röntgen- und kein CT-Gerät – keine Gefahr für Mitarbeiter?
Zwar überweisen immer mehr Ärzte ihre Patienten in radiologische Praxen, um bildgebende Verfahren zu nutzen. Ein Röntgengerät befindet sich aber nach wie vor in den Räumen zahlreicher niedergelassener Ärzte und wird von den Mitarbeitern bedient. Und gerade schwerkranke und ältere Patienten müssen oft von Pflegekräften begleitet werden, falls Aufnahmen angefertigt werden sollen. Dann können auch sie der gefährlichen Strahlung ausgesetzt werden, wenn grundlegende Sicherheitsmaßnahmen missachtet werden.
Die Verantwortung, Mitarbeiter davor zu schützen und darüber aufzuklären, liegt auch beim Arbeitgeber. Allerdings sind schwangere Frauen nach § 38 der Strahlenschutzvorordnung dazu verpflichtet, den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft zu informieren, damit die besonders gefährdeten Embryonen vor der Strahlenbelastung geschützt werden können. Darüber müssen Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter informiert werden.
Für Schwangere sieht die Röntgenverordnung (RöV) darüber hinaus besonders strenge Schutzmaßnahmen vor. Die Strahlendosis, der sie in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt sein dürfen, ist gegenüber den für alle Mitarbeiter gültigen Werten nochmals deutlich reduziert. Die Arbeit im Umfeld von Röntgen- und CT-Geräten ist ihnen aber nicht grundsätzlich untersagt.
Die Gefahr, die von diesen Maschinen ausgeht, ist tückisch: Die Strahlen sind unsichtbar und ihre Wirkung nur in Extremfällen zum Beispiel in Form von Verbrennungen nachweisbar. Zudem sind Menschen unterschiedlich empfindlich, was ionisierende Strahlung anbelangt. Dass Arztpraxen und Krankenhäuser Orte sind, an denen sich viele besonders sicher fühlen, da ihnen dort ja geholfen wird, kann zu Leichtsinn verführen.
Abgesehen von den rechtlichen Verpflichtungen könnten Arbeitgeber somit auch eine besondere ethische Verantwortung haben, ihre Mitarbeiter über mögliche Schäden durch Strahlung aufzuklären und sie vor ihnen zu schützen. Dies gilt auch für pflegebedürftige Personen und Patienten, die von selbst vielleicht gar kein Verständnis für die Gefahr entwickeln können.
Alternativen zu Röntgen und CT
Vor der Entwicklung von Röntgengeräten, die ein Würzburger Physiker mit seiner Forschung ermöglichte und die seinen Namen tragen, waren Diagnosen weniger gefährlich, aber die Ärzte mussten sich weitgehend mit dem Augenschein, den Auskünften der Patienten und ihrer Angehörigen und dem Abtasten begnügen. In der Manuellen Medizin sind diese Verfahren weiterhin nützlich. Mediziner schenken ihnen mittlerweile sogar wieder verstärkt Aufmerksamkeit, weil sie anders als Röntgen- oder CT-Aufnahmen kaum Nebenwirkungen haben können.
Ultraschall ist eine weitere Alternative, um in den menschlichen Körper zu schauen und Krankheiten oder Verletzungen zu diagnostizieren. Auch moderne Röntgengeräte ermöglichen zwar Liveaufnahmen und liefern Bilder, die einfacher zu interpretieren sind als die Strukturen, die das Ultraschallverfahren zeigt. Doch es gibt Bestrebungen, zum Beispiel in der Notfallmedizin Ärzte in der Anwendung des Ultraschallverfahrens zu schulen, um bislang übliche Röntgenaufnahmen etwa bei Verdacht auf Darmverschluss zu vermeiden.
Was Arbeitgeber tun können, um Mitarbeiter und Pflegebedürftige zu schützen
Allerdings werden Jahr für Jahr mehr Aufnahmen mit Röntgen- und CT-Geräten erstellt. Wer selbst einen solchen Apparat betreibt, muss natürlich dafür sorgen, dass dieser nach den neu vorgegebenen Dosen eingestellt ist. Solche Einrichtungen sind auch dazu angehalten, Erfassungsbögen zur Verfügung zu stellen, mit denen die jährliche Dosis, der eine Person ausgesetzt ist, ermittelt werden kann.
Die Strahlendosis kann durch Dosimeter gemessen werden, die am Körper getragen werden. Vor allem Mitarbeiter, die häufig Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, nutzen sie. Ein Arbeitgeber, der Verantwortung für seine Mitarbeiter übernimmt, kann sie vor allem durch Aufklärung schützen. Wenn eine Pflegekraft die Gefahren kennt, wird sie etwa nicht mehr leichtsinnig am Röntgenapparat bleiben, um einem Pflegebedürftigen die Angst zu nehmen.
Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern schon einmal über die Gefahren von Röntgenstrahlen gesprochen?