Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege Teil 1

Inhaltsverzeichnis

Mit dem neuen Prüfsystem soll im Rahmen einer stationären internen Qualitätsprüfung – mittels der sogenannten Qualitätsindikatoren – der individuelle Hilfebedarf des Bewohners eines stationären Pflegeheimes geprüft werden. Ab Oktober 2019 soll vermieden werden, dass es nur anhand der Dokumentation eine Bewertung für die stationären Pflegeheime gibt. Auch wird es nicht mehr möglich sein, schlechte Bewertungen mit guten Bewertungen auszugleichen.

Die neue Definition von Qualität in der stationären Pflege

Möglich macht diesen neuen Weg das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Die Veränderungen bringen ein Mehr an Arbeit in den stationären Pflegeheimen mit sich. Aber auch den Vorteil, mit den ermittelten Zahlen deutlicher erkennen zu können, welche Veränderungen durch das hausinterne Qualitätsmanagement in den jeweiligen Pflegeheimen oder Wohnbereichen vorgenommen werden sollten. Möglich wird dies durch die Tatsache, dass jede/r Bewohner*in innerhalb des stationären Pflegeheimes mittels eines Kataloges durch die Pflegefachkräfte geprüft werden muss.

Folgende Einrichtungen müssen die Erfassung nicht vornehmen:

  • Tagespflege-Einrichtungen
  • Solitäre Kurzzeitpflege-Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste

Neue Begriffe, die Sie kennen sollten

MuG = Maßstäbe und Grundsätze

Die Maßstäbe und Grundsätze dienen zur internen Sicherstellung der Qualität der körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuung sowie der Unterkunft und Verpflegung von Bewohner*innen vollstationärer Pflegeeinrichtungen. In den MuGs findet sich die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Beschreibung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität. Diese Informationen stehen auf der Internetseite des MDS – https://md-bund.de/uploads/media/downloads/19-02-19_-_Meldung_MuG_vollstationaer.pdf – bereit

QI = Qualitätsindikatoren

Die Qualitätsindikatoren werden ab Oktober 2019 von jedem stationären Pflegeheim ermittelt. Dabei stellen 98 Fragen die Grundlage zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren dar. Grundsätzlich sollen diese Fragen für alle Bewohner*innen beantwortet werden. Es gibt jedoch Bewohnergruppen, die hiervon ausgeschlossen sind:

  • Bewohner*innen, die sich im Sterbeprozess befinden
  • Bewohner*innen, die sich in der Kurzzeitpflege befinden
  • Bewohner*innen, die 14 Tage vor dem Stichtag neu in die Einrichtung eingezogen sind
  • Bewohner*innen, die sich 21 Tage vor dem Stichtag nicht in der Einrichtung befinden (z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer längeren Reise)

Alle anderen Bewohner*innen müssen mit dem jeweiligen Hilfebedarf erfasst werden.

Das Ergebnis aus dieser Bewertung wird zukünftig Ergebnisqualität genannt und wird durch die DAS (Datenauswertungsstelle) mit Punkten bewertet.

DAS = Datenauswertungsstelle bei aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH Göttingen

Die Aufgabe der DAS wird es zukünftig sein, Ihre übermittelten Daten auszuwerten. Hier wird Ihnen nach 7 Tagen zurückgemeldet, ob zu allen Bewohner*innen alle Fragen beantwortet wurden und ob diese Angaben plausibel sind und so verwertet werden können. Die DAS ist dafür zuständig, Ihnen die Auswertung in Form von Punkten zu vergeben, damit Ihre zukünftigen Bewohner*innen bzw. deren Angehörige vor Einzug einen Eindruck über Ihre Qualität haben.

Des Weiteren hat die DAS die Aufgabe, einen bundesweiten Vergleich zwischen den Heimen zu erstellen.

Seit dem 15.07.2019 hat das aQua-Institut Briefe an Pflegeheime versendet und es ist seither möglich, sich registrieren zu lassen.

Diese Registrierung ist notwendig um:

  • eine einrichtungsinterne Nummer zu erhalten
  • die Zugangsdaten für das Portal zur Eingabe der Qualitätsindikatoren zu erhalten
  • einrichtungsinterne Feedbackbögen erhalten zu können
  • die Auswertung der Qualitätsindikatoren durch die DAS zu erhalten.

Im September 2019 wird das aQua Institut ein Schulungshandbuch sowie ein Video zur Verfügung stellen, um das technische Vorgehen zu erklären. In der Zeit von Oktober 2019 bis Juni 2020 werden von allen stationären Pflegeheimen die ersten Daten eingegeben. Erst ab Juli 2020 werden die Qualitätsindikatoren bewertet werden.

Ermittlung der Qualitätsindikatoren

Jede stationäre Pflegeeinrichtung

  • erfasst 2 x pro Jahr (am Stichtag) die Indikatoren für jede/n Bewohner*in.
  • Für jede/n Bewohner*in sind 98 Fragen zu beantworten.
  • Ein großer Teil der Fragen kann durch das BI (Begutachtungsinstrument) beantwortet werden, wenn dieses regelmäßig ermittelt wird.
  • Nach Ablauf des Erfassungszeitraumes (14 Tage) werden die Daten online an die DAS verschickt.
  • Erfassungszeitraum: Tag des Stichtages zuzüglich 14 Tage
  • Nur in diesem Zeitraum dürfen die Daten erfasst werden – hierzu steht ab dem 1. Tag die DAS-online-Plattform beim aQua-Institut zur Verfügung: www.das-pflege.de. Nach Ablauf des Erfassungszeitraums wird diese Plattform wieder geschlossen.

Sind Ihre Qualitätsindikatoren plausibel?

Nach dem Verschicken der Qualitätsindikatoren durch das Pflegeheim beginnt ein Zeitraum, der sich Korrekturzeitraum nennt und insgesamt 3 Wochen dauert:

  • In den ersten 7 Tagen dieses Korrekturzeitraumes wird durch die DAS ermittelt, ob die übersendeten Daten zu den Qualitätsindikatoren plausibel und vollständig sind.
  • Sollten die Daten nicht plausibel und/oder vollständig sein, hat die Pflegeeinrichtung 14 Tage Zeit, um diese Daten zu korrigieren. Nach diesen 14 Tagen werden die korrigierten Daten erneut an die DAS versendet.
  • Ist der Korrekturzeitraum abgelaufen, erstellt die DAS die Bewertung. Diese wird dann auf den entsprechenden Internetplattformen (z. B. AOK: www.pflege-navigator.de oder BKK: www.bkk-pflegefinder.de und weiteren mehr) in Form von Punkten angezeigt.

In meinem nächsten Blogartikel werde ich darauf eingehen, welche Vorbereitungen Sie treffen sollten, um die Erfassung der 98 Qualitätsindikatoren gut bewältigen zu können.


Teil 1 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 1: Begriffe, die Sie kennen sollten.

Teil 2 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 2: Tipps zur Vorbereitung auf die Erfassung

Teil 3 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 3: Wie genau gestaltet sich der Prozess der Prüfung?


Die Umsetzung der Expertenstandards spielen bei den neuen Qualitätsindikatoren eine entscheidende Rolle. Wir haben die passenden Kurse dazu, z. B. zum Expertenstandard Mobilität oder Dekubitus:

Kursvorschauen Expertenstandards


Bildnachweis: Monster Ztudio – stock.adobe.com

ist Krankenschwester, Heim- und Pflegedienstleiterin, Verfahrenspflegerin für den Werdenfelser Weg und Pflegesachverständige. | Bei verschiedenen Sozialgerichten in Baden-Württemberg ist sie als Gutachterin tätig. | Sie berät seit über 10 Jahren Pflegeeinrichtungen zu allen pflegerelevanten Themen.
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