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Bundesteilhabegesetz in der Eingliederungshilfe (BTHG)

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Kursdetails

Stärkung der Teilhabe von Menschenm mit Behinderungen 

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Eingliederungs- und Behindertenhilfe. Es bringt neue Perspektiven, klare Leitlinien und eine konsequente Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Kurs richtet sich an alle Mitarbeitenden, die sich mit den gesetzlichen Neuerungen, ihren praktischen Auswirkungen und den damit verbundenen Anforderungen in ihrer Arbeit vertraut machen wollen. 

Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, Menschen mit Behinderungen kompetent zu begleiten und zu unterstützen – auf der Grundlage eines modernen, menschenrechtsbasierten Verständnisses von Behinderung, Selbstbestimmung und Teilhabe. 

 

Ein Gesetz für mehr Selbstbestimmung und Inklusion 

Das BTHG steht für eine neue Behindertenpolitik in Deutschland. Es überführt die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht und stellt dabei nicht mehr die Beeinträchtigung, sondern das Recht auf Teilhabe in den Mittelpunkt. 

In diesem Kurs lernen Sie die wichtigsten Eckpunkte, Zielsetzungen und Umsetzungsinstrumente des Gesetzes kennen. Im Zentrum steht dabei die Idee, Menschen mit Behinderungen als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft anzuerkennen. Der Fokus liegt auf Inklusion, nicht auf Ausgrenzung. Ebenso wird eine personzentrierte Perspektive eingenommen: Nicht die Wohnform oder institutionelle Strukturen stehen im Mittelpunkt, sondern die individuellen Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen. Statt einer rein betreuenden Haltung wird Assistenz betont – das bedeutet, dass Unterstützung und Begleitung im Sinne von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung erfolgen. Dabei richtet sich der Blick auf die Ressourcen und Fähigkeiten der Menschen, nicht auf deren Defizite. Diese Haltungsänderung ist grundlegend für die Umsetzung der Ziele des BTHG. 

Darüber hinaus erfahren Sie, wie sich die Definition von Behinderung verändert hat und welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen oder behindern. 

 

Gesetzliche Änderungen in der Praxis 

Die Inhalte des Kurses vermitteln praxisnah, welche konkreten Veränderungen sich durch das BTHG für Menschen mit Behinderungen und für Mitarbeitende ergeben. Eine zentrale Änderung ist die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen, wodurch Leistungen bedarfsgerechter und individueller zugewiesen werden können. Zudem wird das Teilhabeplanverfahren eingeführt, das durch einen einzigen Antrag umfassende Prüf- und Entscheidungsverfahren ermöglicht. Die Mitbestimmung der Leistungsberechtigten wird durch das Gesamtplanverfahren gestärkt, das ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung ihrer Teilhabeleistungen vorsieht. Darüber hinaus wurde die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) mit dem Prinzip des Peer Counseling ausgebaut, um Beratung auf Augenhöhe zu gewährleisten. Die Schwerbehindertenvertretung wurde durch erweiterte Rechte und die Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten gestärkt. Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern, stehen nun Budgets für Arbeit und Ausbildung zur Verfügung. Schließlich wurden die Vermögensfreigrenzen erhöht, und das Einkommen von Partner*innen wird weniger stark angerechnet, was die finanzielle Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen unterstützt. 

 

Lernziele des Kurses

Nach Abschluss des Kurses können Sie: 

  • die Ziele des BTHG benennen 
  • beschreiben, was sich für leistungsberechtigte Menschen ändert 
  • erklären, was die Neuerungen für Ihre Arbeit bedeuten 

 

 

Der Mensch im Mittelpunkt: Personzentrierung als Haltung und Methode 

Ein zentrales Prinzip des BTHG ist die Personzentrierung. Das bedeutet: nicht nur Strukturen und Prozesse müssen sich ändern, sondern auch die Haltung der Mitarbeitenden. Der Kurs zeigt auf, wie Sie diese Haltung in Ihrer täglichen Arbeit leben können: durch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der Menschen mit Behinderungen als kompetent in eigener Sache wahrgenommen werden, durch ihre aktive Beteiligung an der Zieldefinition, Planung und Auswertung der Maßnahmen sowie durch die konsequente Identifikation und den Abbau von Umwelt- und Kommunikationsbarrieren. Diese Grundsätze fördern eine respektvolle, inklusive Arbeitsweise und tragen zur erfolgreichen Umsetzung der personzentrierten Haltung bei. 

Zudem werden die strukturellen Neuerungen beleuchtet, etwa in der Bedarfsermittlung, bei der Leistungsgewährung, in der Zusammenarbeit mit Leistungsträgern und in der Beantragung von Leistungen. 

 

Machen Sie sich fit für das Bundesteilhabegesetz und gestalten Sie den Wandel zu mehr Selbstbestimmung und Inklusion mit. Stärken Sie Ihre Fachkompetenz für eine würdevolle Eingliederungs- und Behindertenhilfe! 

 

Das erwartet Sie in dem Kurs

  • Kompakter Einstieg in die gesetzliche Neuausrichtung durch das BTHG 
  • Konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag, etwa zur Anwendung des Gesamtplanverfahrens oder zur Durchführung von Peer Counseling in der Teilhabeberatung 
  • Praxisnahe Anleitungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen des BTHG 
  • Stärkung der personzentrierten Haltung im beruflichen Alltag 

 

Fazit: 

Dieser Kurs bietet einen kompakten, praxisorientierten Einstieg in das Bundesteilhabegesetz und unterstützt Sie dabei, gesetzliche Neuerungen kompetent in der Eingliederungshilfe umzusetzen. 

Ihre Vorteile

FAQ

Häufige Fragen zu unserem Kurs

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Kurs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Vermittelt der Kurs einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des BTHG?

Ja, der Kurs vermittelt die zentralen Inhalte, Ziele und Prinzipien des BTHG und deren Umsetzung in der Praxis.

Ja, ein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen für Mitarbeitende und ihrer Rolle im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der personzentrierten Arbeitsweise. 

Ja, die Vereinfachung durch das Teilhabeplanverfahren und die neue Struktur der Leistungsbeantragung werden umfassend behandelt.

Nein, der Kurs konzentriert sich auf praxisnahe Umsetzung und Grundlagen, nicht auf juristische Einzelfallberatung.

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