E-Learning-Kurs

Die betriebsärztliche Betreuung

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Kursdetails

Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz gezielt nutzen 

In jeder Einrichtung des Gesundheitswesens steht die Gesundheit der Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Der Kurs „Die betriebsärztliche Betreuung“ sensibilisiert alle Mitarbeitenden für ihre Rechte und Pflichten im Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) und zeigt, wie arbeitsmedizinische Angebote aktiv zum eigenen Gesundheitsschutz genutzt werden können. Ob zum Beispiel bei der Bildschirmarbeit, im OP oder in der Verwaltung: Gesundheitliche Belastungen können in jedem Bereich auftreten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie der BÄD unterstützen kann. 

Dieser Kurs ist für alle Berufsgruppen in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, der Eingliederungshilfe sowie im Kinder- und Jugendschutz geeignet. Er bietet praxisnahe Informationen und Fallbeispiele, die helfen, den eigenen beruflichen Alltag gesundheitsgerecht zu gestalten. 

 

Aufgaben und Angebote der Betriebsärzt*innen 

Betriebsärzt*innen spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie begleiten arbeitsmedizinische Vorsorgen, beraten zu gesundheitsrelevanten Fragen und beteiligen sich an Gefährdungsbeurteilungen. Der Kurs vermittelt, welche konkreten Aufgaben Betriebsärz*tinnen übernehmen und wie deren Unterstützung gezielt in Anspruch genommen werden kann. 

Besonderer Fokus liegt auf den verschiedenen Vorsorgeformen: 

  • Pflichtvorsorge bei besonders gefährdenden Tätigkeiten (z. B. Umgang mit infektiösem Material oder Feuchtarbeit). 
  • Angebotsvorsorge bei definierten Risiken (z. B. Bildschirmarbeit, Heben schwerer Lasten). 
  • Wunschvorsorge, wenn Mitarbeitende selbst gesundheitliche Risiken erkennen. 


Dabei lernen die Teilnehmer*innen, welche Rechte sie bei Untersuchungen haben und dass
körperliche Untersuchungen immer freiwillig sind, sofern sie nicht für die Feststellung der Eignung zwingend erforderlich sind. 

 

Rechtlicher Rahmen und Schweigepflicht 

Gesetzliche Grundlagen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bilden den Rahmen für die betriebsärztliche Betreuung. Der Kurs zeigt, welche Pflichten Arbeitgeber erfüllen müssen und inwieweit Betriebsärzt*innen bei ihrer Arbeit unabhängig sind. 

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Schweigepflicht der Betriebsärzt*innen. Der Kurs vermittelt, welche Informationen an Arbeitgeber gegeben werden dürfen und wann eine Offenbarungspflicht besteht, z. B. bei bestimmten Infektionskrankheiten oder Verdacht auf eine Berufskrankheit. 

 

Betriebsärztliche Beratung gezielt nutzen 

Viele Mitarbeitende wissen nicht, dass sie sich mit Fragen zur psychischen und physischen Gesundheit jederzeit an den BÄD wenden können. Der Kurs fördert das Bewusstsein für individuelle Beratungsangebote und die aktive Mitgestaltung von gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen. 

Anhand konkreter Fallbeispiele wird gezeigt, wie Betriebsärzt*innen in verschiedenen Situationen helfen können: 

  • bei der ergonomischen Anpassung des Arbeitsplatzes, 
  • durch Impfangebote, 
  • mit Empfehlungen zu Gesundheitsschutzplänen oder 
  • bei psychosozialer Unterstützung. 

 

Lernziele 

Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmer*innen in der Lage, 

  • die Aufgaben von Betriebsärzt*innen zu benennen, 
  • rechtliche Rahmenbedingungen einzuordnen und 
  • selbstbestimmt die betriebsärztliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. 

 

Das erwartet Sie in dem Kurs: 

  • Klarer Überblick über Aufgaben, Rechte und Pflichten rund um die betriebsärztliche Betreuung 
  • Anschauliche Fallbeispiele aus dem Berufsalltag im Gesundheitswesen 
  • Informationen zur Schweigepflicht und Offenbarungspflicht 
  • Rechtssichere Einordnung betriebsärztlicher Untersuchungen 
  • Konkrete Tipps zur Nutzung von Wunschvorsorge und Beratung


Fazit 

Dieser Kurs stärkt das Bewusstsein für die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz und zeigt praxisnah, wie der betriebsärztliche Dienst sinnvoll genutzt werden kann – für mehr Sicherheit, Eigenverantwortung und Gesundheit im Berufsalltag. 

FAQ

Häufige Fragen zu unserem Kurs

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Kurs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Wann darf der Arbeitgeber Untersuchungsergebnisse einsehen?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitarbeitenden oder in Form einer allgemeinen Eignungseinschätzung (z. B. „geeignet“). Detailbefunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Vorsorge dient der Gesundheitsprävention und basiert auf gesetzlichen Vorgaben. Eignungsuntersuchungen prüfen, ob eine Person für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, und sind nur in speziellen Fällen verpflichtend.

Ja, durch die Wunschvorsorge ist das möglich, sofern ein Bezug zur Arbeitsgesundheit besteht.

Betriebsärzt*innen sind auch für psychische Gesundheitsfragen ansprechbar und unterliegen dabei der Schweigepflicht.

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