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Neue EU-Richtlinie zur IT- und Netzwerksicherheit
NIS-2 Compliance- & Pflichtschulungen von Relias für Gesundheitseinrichtungen
Um insbesondere die kritische Infrastruktur wesentlich stärker zu schützen, hat die EU die „Network and Information Security Directive“, kurz NIS-2, auf den Weg gebracht.
Betroffene Unternehmen, insbesondere auch das Gesundheitswesen, sind verpflichtet, technische, organisatorische und betriebliche Maßnahmen zu ergreifen, um möglichen Cyber-Bedrohungen vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Geldbußen und Unternehmensleitungen können persönlich haftbar gemacht werden. Zu den geforderten Maßnahmen gehören u. a. regelmäßige Schulungen aller Mitarbeitenden inklusive der entsprechenden Nachweise. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aktuell in Vorbereitung und wird in Kürze rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.* Beginnen Sie jetzt mit den Vorbereitungen und schulen Sie Ihr Personal zu NIS-2.
Hier helfen die Relias Lösungen:
Schulen Sie sich und Ihre Belegschaft zu den NIS-2-relevanten Themen wie Datenschutz und Informationssicherheit:
- Pflichtschulungen: NIS-2-relevante Kurse für verschiedene Berufsgruppen, z.B. ärztliches Personal, Pflegende, Führungskräfte, IT-Manager und weitere
- Lehrplan- und Userverwaltung: Automatische Zuteilung der Kurse über Lehrpläne
- Risikomanagement: Compliance durch revisionssicheres Berichtswesen
*die aktuelle Entwicklung und den Stand des NIS-2-Umsetzungsgesetzes finden Sie hier: www.nis2-navigator.de
Compliance- & Pflichtschulungen revisionssicher durchführen
Mit E-Learning von Relias NIS-2 Anforderungen erfüllen
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Qualitativ hochwertige und standardisierte Wissensvermittlung
Sensibilisierung und Bewusstsein schaffen
Überprüfung des Lernerfolgs & Aktualisierung der Lerninhalte
Auszug aus der Kursbibliothek
E-Learning-Kurse von Relias zur Einhaltung von NIS-2 Anforderungen
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FAQ
Was ist NIS-2
Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der EU-Vorschriften zur Netzwerk- und Informationssicherheit dar. Sie zielt darauf ab, verbindliche Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft einzuführen, um ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU zu gewährleisten. Dadurch sollen wichtige Einrichtungen vor Cyberangriffen geschützt und das Funktionieren des Binnenmarktes gestärkt werden. (Quelle: www.dserver.bundestag.de)
Warum ist NIS-2 wichtig für das Gesundheitswesen und welche Einrichtungen sind betroffen?
Das Gesundheitswesen gilt als besonders anfällig für Cyberbedrohungen und ist ein kritischer Sektor, dessen Cybersicherheit durch die Umsetzung der neuen NIS-2-Richtlinie verbessert werden soll. Großpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) könnten künftig von den Regelungen betroffen sein, wenn sie entweder mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro erwirtschaften. Der Gesetzentwurf sieht für diese Einrichtungen neue Pflichten vor, wobei § 61 BSIG-E die Regelungen für besonders bedeutsame Einrichtungen beschreibt. Für Krankenhäuser nach § 108 SGB V gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. (Quelle: www.dserver.bundestag.de)
Wie können Schulungen zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie beitragen?
Regelmäßige Schulungen können dazu beitragen, das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen, da menschliches Versagen oft eine Hauptursache für Sicherheitsvorfälle ist. Zudem fördern Schulungen das Verständnis der spezifischen Anforderungen der Richtlinie, insbesondere der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherung von Netzwerken und Informationssystemen erforderlich sind. Darüber hinaus sollten Schulungen vermitteln, wie Sicherheitsmaßnahmen effektiv umgesetzt werden können, sei es durch den richtigen Umgang mit Daten, Zugangskontrollen oder regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. (Quelle: www.dserver.bundestag.de)
Welche Pflichten hat die Geschäftsführung im Hinblick auf die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie?
Die Geschäftsführung hat laut Gesetzentwurf besondere Pflichten in Bezug auf die Cybersicherheit. Sie ist für die Umsetzung und Einhaltung der NIS-2-Anforderungen verantwortlich und muss sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen in der Organisation umgesetzt werden. Ein zentrales Element ist das Risikomanagement: Die Geschäftsführung muss regelmäßig Risikoanalysen und -bewertungen durchführen und sicherstellen, dass identifizierte Risiken angemessen behandelt werden. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, Schulungsprogramme zu etablieren, um das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Cybersicherheit zu schärfen und die NIS-2-Anforderungen zu erfüllen. (Quelle: www.dserver.bundestag.de )
Welche Folgen bzw. Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie?
Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören erhebliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt sind und eine abschreckende Wirkung haben sollen. Das Management kann auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn Cybersicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Darüber hinaus können die zuständigen nationalen Behörden zusätzliche Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, wie z.B. regelmäßige Überprüfungen und Audits, um sicherzustellen, dass Organisationen die Richtlinie umsetzen. (Quelle: www.dserver.bundestag.de )
Wo kann ich mich zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfs informieren?
Aktuelle Meldungen zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UMsuCG) finden Sie auf der Seite: www.nis2-navigator.de.
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