




Kursdetails
- Kursdauer: 45 Minuten
- RbP-Punkte: 1
- Fortbildungstyp:Pflichtfortbildung
- Geeignet für: Praxisanleitende und Führungskräfte in der Pflege, die mit jugendlichen Beschäftigten zusammenarbeiten
Wer mit Jugendlichen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Der E-Learning-Kurs „Das Jugendarbeitsschutzgesetz“ richtet sich an Praxisanleitende und Führungskräfte in der Pflege, die mit minderjährigen Auszubildenden oder Praktikant*innen zusammenarbeiten.
In einer Branche, in der Strukturen, Abläufe und Anforderungen oft hochkomplex sind, schafft dieser Kurs Klarheit über Rechte, Pflichten und Schutzvorgaben für junge Menschen im Arbeitsumfeld.
Lernziele des Kurses:
- die Personengruppen benennen, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt
- die allgemeinen Schutzpflichten als weisungsberechtigte Person wiedergeben
- gesetzliche Beschäftigungsverbote und -einschränkungen einordnen
- den Arbeitsalltag von Jugendlichen gesetzeskonform strukturieren
Sicherheit, Struktur und Schutz für Jugendliche in der Pflege
Jugendliche im Arbeitsleben benötigen klare Regeln und eine besonders schützende Umgebung. Der Kurs vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah, welche gesetzlichen Vorgaben für minderjährige Beschäftigte gelten, wie Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und Urlaub geregelt sind und welche Einschränkungen in der Pflegepraxis zu beachten sind. Dabei lernen Sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen, sondern erhalten wertvolle Hinweise für die Umsetzung im Pflegealltag.
Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen vor Überforderung, gesundheitlichen Risiken und rechtlichen Grauzonen. Gesetzliche Regelungen wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), die Arbeitszeitvorgaben, Regelungen zu Gefährdungsbeurteilungen oder die Anforderungen an gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen werden ebenso behandelt wie praktische Fragen zur Unterweisungspflicht und Dokumentation.
Pflegetypische Themen: Schicht-, Wochend- und Nachtarbeit
Der Kurs behandelt die rechtliche Definition von „Kind“ und „Jugendlicher“ und erläutert, unter welchen Bedingungen minderjährige Personen im Rahmen von Ausbildung oder Praktikum beschäftigt werden dürfen.
Besonderes Augenmerk gilt den Regelungen für mehrschichtige Betriebe sowie für die Wochenend- und Feiertagsarbeit, da hier abweichende Vorschriften bestehen.
Darüber hinaus werden die gesundheitlichen Anforderungen und die Pflicht zu ärztlichen Untersuchungen thematisiert.
Der Kurs geht außerdem auf die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung ein und zeigt, welche Schutzmaßnahmen bei potenziell gefährlichen Tätigkeiten notwendig sind.
Abschließend werden die betrieblichen Dokumentations- und Informationspflichten erklärt, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen eingehalten werden müssen.
Spezifische Anforderungen in der Pflegepraxis
Gerade in Pflegeeinrichtungen müssen besondere Anforderungen berücksichtigt werden. Jugendliche dürfen in bestimmten Settings (z. B. stationäre Pflege, Krankenhaus) auch an Wochenenden oder Feiertagen eingesetzt werden – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Der Kurs erläutert, wann dies zulässig ist und welche Schutzvorgaben zwingend eingehalten werden müssen.
Auch die Einbindung jugendlicher Auszubildender in herausfordernde pflegerische Situationen wie die Mobilisation, Körperpflege oder Umgang mit infektiösen Materialien erfordert besondere Sorgfalt. Der Kurs vermittelt praxisnahe Hinweise, wie Sie für Sicherheit sorgen, Unterweisungen dokumentieren und geeignete Schutzmaßnahmen einleiten.
Das erwartet Sie in dem Kurs:
- Alle wichtigen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz in der Pflegepraxis
- Klare Erläuterung von Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und Feiertagsregelungen
- Einfache Umsetzung gesetzlicher Anforderungen in der Ausbildung
- Schutz und Sicherheit für minderjährige Auszubildende und Praktikant*innen
Schützen Sie die Gesundheit und Entwicklung junger Menschen in Ihrer Einrichtung – bilden Sie sich weiter im rechtssicheren Umgang mit minderjährigen Auszubildenden.
Verantwortliche Personen für den Kursinhalt
Rechtsanwältin Sandra Fösken berät seit ihrer Kanzleigründung sowohl in Düsseldorf als auch bundesweit im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie im Vertragsrecht und Pflegerecht. Ihre Berufserfahrungen sammelte sie in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien und bei einem Spitzenverband im Gesundheitswesen. Sie berät Leistungserbringer und Unternehmen in der Gesundheitsbranche und vertritt Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Dabei arbeitet sie mit einem Team aus Spezialisten zusammen, um ihre Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen kompetent zu beraten.
studierte Übersetzungswissenschaften mit der Sprachkombination Deutsch, Spanisch und Englisch. Nach langjähriger Erfahrung als Übersetzerin und Lektorin absolvierte sie eine Qualifizierung im Bereich E-Learning für Erwachsene. Seit 2021 ist sie Kursautorin bei Relias mit dem Schwerpunkt auf leicht verständlichen Texten zur Förderung von Inklusion und Teilhabe.
FAQ
Häufige Fragen zu unserem Kurs
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu unserem Kurs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Vermittelt der Kurs auch die Sonderregelungen für Feiertage und Wochenendarbeit in der Pflege?
Ja. Es wird genau erklärt, wann Jugendliche in stationären Einrichtungen auch an Feiertagen oder Wochenenden arbeiten dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Zeigt der Kurs auch, wie Gefährdungsbeurteilungen für Jugendliche erstellt werden?
Ja. Der Kurs zeigt anhand praxisnaher Beispiele, welche Anforderungen für minderjährige Personen gelten und wie diese prüfbar dokumentiert werden.
Behandelt der Kurs auch den Einsatz Jugendlicher in der ambulanten Pflege?
Ja, und es wird darauf hingewiesen, dass dort strengere Regeln gelten. Wochenendarbeit ist hier in der Regel nicht zulässig.
Geht der Kurs auch auf das Thema Praktikum für unter 15-Jährige ein?
Ja. Es wird erklärt, wann Ausnahmen für schulische Betriebspraktika zulässig sind.