Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege Teil 3

Inhaltsverzeichnis

Als Einrichtung haben Sie bei allen Bewohner*innen Ihres Pflegeheimes die Fragen der Qualitätsindikatoren für die stationäre Pflege aufgenommen (Erhebungszeitraum). Sie haben in der Liste vermerkt, welche Bewohner ausgenommen werden. Der Prozess der Datensammlung ist abgeschlossen und die verantwortliche Person (PDL, Heimleitung o. a.), versendet die Daten an die Datenauswertungsstelle DAS. Wie geht es jetzt weiter?

3. Teil: Weiterer Verlauf des Prozesses der Qualitätsindikatoren-Prüfung für stationäre Pflegeeinrichtungen

Aktuelle Information: Während der Eingabe der Bewohnerdaten bei der DAS findet die Plausibilitätsprüfung noch vor dem Verschicken der Daten statt (immer, wenn die Speicherung durchgeführt wird).

Der Korrekturzeitraum

Nach der Versendung der Daten an die DAS beginnt der sogenannte Korrekturzeitraum – dieser dauert insgesamt 21 Tage. Nach 7 Tagen sendet die DAS Ihnen einen Feedbackbogen mit der Auswertung zurück. Eventuell gibt es nun noch Daten, die Sie verbessern oder überarbeiten möchten, dann haben Sie für diese Überarbeitung noch einmal 14 Tage Zeit. Sind die 14 Tage abgeschlossen, wird es Ihnen nicht mehr möglich sein, weitere Korrekturen durchzuführen.

6 Bewohner für den MDK

Ist der Korrekturzeitraum abgelaufen, erstellt die DAS eine Liste mit den Pseudonym Nummern Ihrer Bewohner und verschickt diese an den MDK. Aus dieser Liste entnimmt der MDK nun 6 Bewohner*innen (und zwar der Reihenfolge nach), die er prüft. Die Vorgehensweise entspricht dem bekannten Ablauf.

  • Bevor ein Bewohner in die Prüfung aufgenommen werden kann, muss der MDK das Einverständnis des Bewohners oder seines gesetzlichen Vertreters einholen – wie bisher schriftlich oder telefonisch.
  • Auf der Liste des MDK befinden sich ja nur Zahlen – anhand Ihrer erstellten Liste (siehe Teil 2 dieses Blogs) kann nun nachvollzogen werden, welche Nummer zu welchem Bewohner gehört.

Wie viele Bewohner*innen werden geprüft?

Wie bisher auch, werden insgesamt 9 Bewohner*innen in die Qualitätsprüfung mit einbezogen. Diese Zusammensetzung hier nochmal im Überblick:

  • 6 Bewohner*innen werden von der an die Datenauswertungsstelle DAS übermittelte Liste entnommen.
  • 3 weitere Bewohner*innen darf der MDK-Prüfer frei wählen.
  • Hierzu verwendet er Ihre Liste und wählt die Bewohner*innen aus, die nicht in die Indiaktorenerfassung eingeflossen sind.

Externe Prüfung durch den MDK

Der MDK muss sich ab Oktober 2019 zukünftig 1 Tag vor der Prüfung anmelden. Dies kann telefonisch oder per Fax erfolgen. Diese Anmeldung kann auch an einem Sonntagabend erfolgen.

Vorteil der Anmeldung:

Man kann planen welche/-r Mitarbeiter*in an der Prüfung teilnehmen kann/soll und die notwendigen Unterlagen können schon zurechtgelegt werden

Vorgehen des MDK während der Prüfung

Der MDK hat die Bewohner*innen ermittelt und hat von allen das Einverständnis.

  • Nun kann der/die Bewohner*in in Augenschein genommen werden, d.h. der MDK besucht den/die Bewohner*in in seinem Zimmer oder an dem Ort, an dem er sich gerade aufhält (Garten, Aufenthaltsraum)
  • Er darf die Frage stellen, ob eine körperliche Begutachtung stattfinden kann – verweigert der/die Bewohner*in oder sein Angehöriger dies, darf eine körperliche Begutachtung nicht stattfinden.
  • Der MDK-Gutachter darf sich pflegerische Handlungen (Bsp: Verbandwechsel oder ähnliches) während der Begutachtung anschauen, immer wenn hierzu das Einverständnis gegeben wurde.
  • Er lässt sich die Indikatorenerhebung ausdrucken (dies wird nur bei 3 Bewohnern durchgeführt). Der Gutachter führt nun eine sog. Plausibilitätsprüfung
  • Plausibilität bedeutet: Passen die Eintragungen der Indikatoren mit dem persönlichen Eindruck des Gutachters zusammen? Eine 100% Übereinstimmung wird es nicht geben, aber die Informationen sollten in etwa stimmen. (Beispiel folgt nach diesem Absatz). Es dürfen nicht alle Indikatoren geprüft werden – es geht um einen allgemeinen Eindruck.
  • Ist der Eindruck vollständig abweichend (z. B. weil der Bewohner zwischen Erfassung und der MDK-Prüfung einen schweren Schlaganfall hatte), dann sollte der MDK mit der Pflegefachkraft ein Gespräch auf Augenhöhe führen und nach den Veränderungen fragen.
  • Insgesamt ist der fachliche Austausch höher zu werten als die Dokumentation, die der Gutachter beurteilen darf.

Beispiel für eine Plausibilität am Beispiel der Mobilität

1. Schritt: Der Prüfer besucht den Bewohner in seinem Zimmer und hat eine Wahrnehmung hinsichtlich der Mobilität des Bewohners.
2. Schritt: Der Prüfer vermerkt in seinem Protokoll folgende Einschränkungen (alle Positionen, die rot gekennzeichnet sind, sind dem Prüfer aufgefallen):

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Aufstehen
  • Lageveränderung im Sitzen
  • Stehen und Gehen, Balance
  • Treppe steigen
  • Beweglichkeit der Extremitäten
  • Kraft

3. Schritt: Der Gutachter vergleicht seine Ergebnisse mit den von Ihnen erhobenen Auswertung im Bereich Mobilität. Dort findet er folgenden Sachverhalt:

Qualitätsindikatoren Plausibilität

Fazit: Das Ergebnis ist nicht plausibel.

Eine weitere Vokabel: QA

QA= Qualitätsaspekte-Prüfung durch den MDK

Anhand von Leitfragen – den sogenannten Qualitätsaspekten, prüft der MDK zukünftig die Pflegeeinrichtungen.

Die Bewertung dieser Fragen ergibt nach der Prüfung dann die Bewertung zur Qualität.
Die Darstellung in den gängigen Internetportalen (pflege-navigator.dewww.bkk-pflegefinder.de etc.) erfolgt in Form von Quadraten.

Näheres hierzu finden Sie in der Qualitätsdarstellungsvereinbarung des GKV: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/qualitaetspruefungen/stationaere_pflege/stationaere_pflege.jsp.

Die Bewertung der Plausibilität fließt nicht in die Bewertung mit ein; im Bericht sowie in der Darstellung wird jedoch vermerkt, ob eine Plausibilität besteht.

Alle Qualitätsaspekte können schon in den geltenden QPR (Qualitätsrichtlinien) nachgelesen werden. Diese stehen zur Verfügung unter https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen-stationaere-pflege.html.

Insgesamt gibt es 6 Qualitätsbereiche, die geprüft werden – die Bereiche 1- 4 sind für die Bewertung ausschlaggebend:

  • Qualitätsbereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  • Qualitätsbereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  • Qualitätsbereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
  • Qualitätsbereich 5: Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  • Qualitätsbereich 6: Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Einrichtung aufgrund guter Ergebnisse nur noch alle 2 Jahre geprüft wird. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit geschaffen.

Müssen Sie Ihre Pflegeplanung punktuell verändern?

Ein Auszug aus den Qualitätsaspekten, ebenfalls im Bereich Mobilität:

Leitfrage: Erhält die versorgte Person,wenn sie es wünscht, Unterstützung für Aufenthalte im Freien (Seite 28 der QPR)?

Antwort: Bei Personen, die keine Auskunft geben können, soll beurteilt werden, ob die Einrichtung die betreffenden Bedürfnisse einschätzt und bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Sind die Äußerungen der Person nicht interpretierbar, soll davon ausgegangen werden, dass ein Aufenthalt im Freien nicht täglich, aber mehrfach wöchentlich ermöglicht werden soll, wenn das Wetter und der gesundheitliche Zustand dies zulassen (Seite 99 QPR).

Liebe Kollegen, meine Bitte an Sie lautet: Beschäftigen Sie sich mit den Qualitätsaspekten, um zu klären, was ergänzend in die Pflegeplanung eingefügt werden sollte. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu den Qualitätsaspekten, damit diese auf Augenhöhe mit dem MDK-Prüfer ins Gespräch kommen können.

Übrigens: dem „Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue
Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung“ des aqua-Institutes ist zu entnehmen:

Bei der Schulung von 34 MDK-Gutachtern haben

  • 13 von 34 Prüfern sich nicht an die Verfahrensbeschreibung der neuen Qualitätsindikatoren-Prüfung für die stationäre Pflege gehalten
  • Bei 13 von 50 Doppelprüfungen beschrieben die Prüfer in Bezug auf die gleiche Situation unterschiedliche Sachverhalte, die sie zudem unterschiedlich bewerteten.

Diese Angaben sind entnommen aus dem „Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue  Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung“ (S.135 ff).

Letztlich ist es auch hier wie bei der Einführung des Begutachtungsinstrumentes – es bedarf der Übung für alle Beteiligten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!


Teil 1 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 1: Begriffe, die Sie kennen sollten.

Teil 2 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 2: Tipps zur Vorbereitung auf die Erfassung

Teil 3 der Serie: Qualitätsindikatoren – Neues Prüfsystem für die stationäre Pflege 3: Wie genau gestaltet sich der Prozess der Prüfung?


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Bildnachweis: Monster Ztudio – stock.adobe.com

ist Krankenschwester, Heim- und Pflegedienstleiterin, Verfahrenspflegerin für den Werdenfelser Weg und Pflegesachverständige. | Bei verschiedenen Sozialgerichten in Baden-Württemberg ist sie als Gutachterin tätig. | Sie berät seit über 10 Jahren Pflegeeinrichtungen zu allen pflegerelevanten Themen.
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